Haftungsrecht

Spezifische Berufsgruppen, zum Beispiel Manager, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Ärzte, Notare sehen sich oft dem Vorwurf ausgesetzt, sich bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit schadensersatzpflichtig gemacht zu haben.

Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung meiner Mandanten, wenn mit derartigen Vorwürfen konfrontiert werden.

Hier beginnt meine Tätigkeit regelmäßig bereits mit der außergerichtlichen Beratung. Gerade im Interesse der Erhaltung eines möglicherweise bestehenden Versicherungsschutzes ist es unerläßlich, daß auch die außergerichtliche Korrespondenz fachkundig geführt wird.

In vielen Fällen werde ich auch von Versicherungsgesellschaften eingeschaltet, um für deren Versicherungsnehmer in derartigen Haftpflichtfällen die Korrespondenz mit den Anspruchstellern zu führen und die Versicherungsnehmer in Schadensersatzverfahren zu vertreten.

Meine langjährigen Erfahrungen in diesen Fällen kommen aber auch den Mandanten zugute, die mich beauftragen, um gegen Schädiger vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche zu prüfen und durchzusetzen.