Ich vertrete Mandanten aus dem In- und Ausland vor allen deutschen Gerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union, außerdem in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren in Deutschland und im Ausland.
Einzige Ausnahme sind Zivilsachen beim Bundesgerichtshof. In zivilrechtlichen Streitigkeiten müssen sich die Parteien durch einen nur beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Diese können nur vor dem Bundesgerichtshof sowie anderen obersten Bundesgerichten auftreten.
In diesen Fällen kann ich jedoch bei der Auswahl eines für den jeweiligen Streitfall besonders geeigneten Anwalts beim Bundesgerichtshofs behilflich sein, ferner kann ich, sofern gewünscht, die Korrespondenz mit dem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt führen.