Ich berate Mandanten aus dem In- und Ausland in allen Bereichen des Zivilrechts, des Wirtschaftsrechts und Verwaltungsrechts.
Zu diesen gehören mittlere und kleinere Unternehmen, die keine eigene Rechtsabteilung unterhalten. Für diese bin ich Ansprechpartner in allen Rechtsfragen, mit denen ihr Unternehmen konfrontiert ist.
Ebenso gehören zu meinen Mandanten ausländische Unternehmen sowie ausländische Rechtsanwälte, die ich in Cross-Border-Verträgen mit Bezug auf Deutschland berate.
Im Bereich des Versicherungsrechts, des Verfahrensrechts und der Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit werde ich auch von anderen Juristen eingeschaltet, um in Zusammenarbeit mit ihnen spezielle Probleme zu bearbeiten und zu lösen.
Ich unterstütze und begleite Mandanten bei Firmengründungen, entwerfe und prüfe Verträge, Formulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen in deutscher und englischer Sprache.
Ich berate bei der Gestaltung von Erbfolgeregelungen, entwerfe Testamente, Erbverträge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.