Versicherungsrecht

Ich berate und vertrete meine Mandanten in allen Zweigen des Versicherungsrechts von der internationalen Export-Kreditversicherung; D & O Versicherung, Haftpflicht- Sachversicherung bis hin zur privaten Krankenversicherung.

Für alle Versicherungszweige gilt, dass das Tarifgefüge und das Bedingungswerk der einzelnen Versicherer sehr uneinheitlich ist, so dass es für jemanden ohne Spezialkenntnisse bereits schwer ist, den seinen Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsschutz zu erreichen.

Ich berate meine Mandanten beim Abschluss dieser Versicherungen und kläre darüber auf, welche Konsequenzen welcher Tarif und welche Bedingung für sie im Schadensfall haben können. Meine Beratung beginnt daher mit der Hilfe bei der Auswahl des für den Schutz der Risiken des Mandanten am besten geeigneten Versicherers.

Im laufenden Versicherungsverhältnis berate ich meine Mandanten, wie Leistungsausschlüsse vermieden und Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erhalten werden können.

Nach Eintritt des Versicherungsfalles berate ich meine Mandanten in der Korrespondenz mit dem Versicherer und führe auf Wunsch der Mandanten diese Korrespondenz, damit gewährleistet ist, daß sämtliche Obliegenheiten erfüllt werden, von der der Versicherer seine Eintrittspflicht abhängig macht.

Ich verfüge über langjährige Erfahrungen in Prozessen für und gegen Versicherer. Diese Tatsache und spezifische Kenntnisse im Bereich der Leistungsausschlüsse und Obligenheiten helfen meinen Mandanten, berechtigte Ansprüche gegen Versicherer durchzusetzen, bzw. unberechtigte Ansprüche abzuwehren.