Erbrecht (national und international)

Ich berate meine Mandanten, welche der vom Gesetz möglichen Gestaltungen der Erbfolge ihren Wünschen und Bedürfnissen am besten gerecht wird. Ich entwerfe für sie Testamente, Erbverträge, auch in Kombination mit Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten.

Letztwillige Verfügungen bedürfen vielfach notarieller Beurkundung. Hier arbeite ich regional und überregional mit erfahrenen und spezialisierten Notaren zusammen, selbstverständlich aber auch gerne mit den Notaren, mit meine Mandanten üblicherweise zusammenarbeiten.

Ich berate meine Mandanten, in welchen Fällen die Anordnung der Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, und bei der Auswahl eines geeigneten Testamentsvollstreckers. Ich bin auch selbst als Testamentsvollstrecker tätig.

Im Erbfall berate ich meine Mandanten über die Konsequenzen der Annahme der Erbschaft, die Möglichkeiten der Ausschlagung der Erbschaft, auch in Bezug auf Pflichtteilsansprüche.

Ich vertrete sie in den Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und sonstigen Angelegenheiten vor den Nachlassgerichten und in sämtlichen streitigen Erbangelegenheiten vor den ordentlichen Gerichten.

Ich berate Mandanten aus Deutschland mit Vermögen im Ausland (sowie ausländische Mandanten mit Vermögen in Deutschland) über das jeweils anwendbare Erbrecht und die sich daraus ergebenden erbrechtlichen Konsequenzen, sowohl nach Eintritt des Erbfalles als auch im Vorfeld bei der Frage der zweckmäßigen Gestaltung letztwilliger Verfügungen.

Ich berate und vertrete meine Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche im Ausland und führe für sie die Korrespondenz mit den dortigen Gerichten, Behörden, Anwälten und Notaren. Außerdem arbeite ich mit Anwälten aus Europa, sowie Nord-, Mittel- und Südamerika zusammen und führe die Korrespondenz mit diesen, damit sie meine Mandanten erfolgreich im Umgang mit den ausländischen Anspruchsgegnern, Behörden und Gerichten vertreten können.