Die erbrechtliche Beratung erlangt im Zuge des demografischen Wandels immer mehr Bedeutung. Ich berate meine Mandanten bei der Gestaltung der Erbfolge entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen. Testamente, Erbverträge, ggf. auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden von mir entworfen. Auch die Testamentsvollstreckung gehört zu meinem Tätigkeitsfeld.
Ich setze mich in komplizierten Erbauseinandersetzungen und schwierigen Erbscheinsverfahren für die Rechte meiner Mandanten ein und erarbeite so für sie auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung überzeugende Lösungen.