Rechtsanwälte

Reinhard GerharzProf. Dr. Astrid Funke






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Die Kanzlei


Die Kanzlei wurde 1935 von Rechtsanwalt Dr. Horst Rottlaender gegründet. Dieser war spezialisiert auf die gerichtliche Vertretung von Mandanten insbesondere im Bereich Vertragsrecht und Staatshaftungsrecht in Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht. Bis zum 01.07.2002 bedurfte es nämlich einer besonderen Zulassung, um als Rechtsanwalt vor den Oberlandesgerichten tätig werden zu dürfen. Sämtliche Sozien besaßen diese Zulassung.

Stets bestand der Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Beratung und außergerichtlichen Vertretung unserer Klienten in allen Bereichen des Zivilrechts mit Schwerpunkt des Wirtschaftsrechts, Versicherungsrechts, Staatshaftungsrechts und gewerblichen Rechtsschutzes.

In gerichtlichen Verfahren vertreten wir unsere Klienten vor den Zivilgerichten der 1. Instanz, Berufungsgerichten, Verwaltungsgerichten, Verfassungsgerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union.

(Foto: Oberlandesgericht Köln)