Haftungs- und Regressrecht

Angehörige freier Berufe, z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Ärzte, Notare oder Unternehmensberater, sind immer häufiger dem Vorwurf ausgesetzt, bei der Erbringung ihrer Leistungen Fehler gemacht zu haben.

Die Beratung und Vertretung der Berufsangehörigen in solchen Fällen ist ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich werde vor allem von deutschen und internationalen Versicherungsgesellschaften mit der Betreuung solcher Fälle beauftragt. Dazu gehört auch die Lösung komplizierter Regresskonstellationen der Versicherer und Sozialversicherungsträger.