Schiedsgerichtsbarkeit

Ich bin in nationalen und internationalen Schiedsgerichtsverfahren tätig. Wenn die Parteien bei der Bildung des Schiedsgerichts das Recht haben, einen Schiedsrichter zu benennen, werde von anderen Anwälten für deren Mandanten als Schiedsrichter vorgeschlagen.

Ich vertrete, berate und betreue meine Mandanten in ihrer Eigenschaft als Kläger, Beklagte oder sonstige Beteiligte in nationalen und internationalen Schiedsverfahren, in denen die Verfahrenssprache englisch, deutsch oder spanisch ist.

Ich prüfe die Wirksamkeit der Schiedsklausel, berate über die Notwendigkeit und Zulässigkeit eines Antrages auf Anordnung von Eilmaßnahmen, entwerfe die Schiedsklage, bzw. die Klageantwort und vertrete meine Mandanten weltweit in Verhandlungen vor dem Schiedsgericht.

Soweit für meine Mandanten Schiedsrichter zu benennen sind, kann ich aufgrund konkreter eigener Erfahrungen geeignete Personen für die jeweilige Materie und Verfahrenssprache vorschlagen.