Rechtsmittel

Aufgrund jahrzehntelanger ausschließlicher Tätigkeit als Anwalt bei einem Berufungsgericht habe ich umfassende Erfahrungen im Bereich der Prüfung Einlegung und Abwehr von Rechtsmitteln und den besonderen verfahrensrechtlichen Problemen in Berufungs- und Revisionsverfahren, speziell den Anforderungen, die an die Zulässigkeit ergänzenden Sachvortrages im Berufungsverfahren gestellt werden.

Deshalb werde ich auch in Verfahren, die ich in erster Instanz nicht betreut hatte, von Anwälten, Behörden und Versicherungen mit der Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens oder beauftragt.

Nach deutschem Verfahrensrecht können Revisionen vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen nur von Anwälten durchgeführt werden, die nur beim Bundesgerichtshof zugelassen sind. Hier berate ich meine Mandanten bei der Auswahl des für ihre Bedürfnisse am besten geeigneten anwaltlichen Vertreters und führe, wenn vom Mandanten gewünscht, mit diesem die Korrespondenz.