REINHARD GERHARZ

Ausbildung

1969 – 1972
Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn

1972-1976
Juristische Hilfskraft  in einem Anwaltsbüro in Bonn im Bereich des Wirtschaftsrechts und Medienrechts

1973
1. Juristisches Staatsexamen

1976
2.Juristisches Staatsexamen

1976
Zulassung als Rechtsanwalt und Eintritt in die von Rechtsanwalt Dr. Horst Rottlaender 1935 gegründete Kanzlei. Diese war damals spezialisiert auf Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Köln, insbesondere im Bereich Vertragsrecht und Staatshaftungsrecht.

1977
Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln und des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt für das Oberlandesgericht Köln (nach     der damaligen Rechtslage war eine 5-jährige Zulassung als Rechtsanwalt erforderlich, um die Zulassung als Anwalt bei einem Oberlandesgericht zu erhalten).

seit 1978
Partner der Kanzlei Dr. Rottlaender und Partner, Rechtsanwälte bei dem Oberlandesgericht Köln

Arbeitserfahrung

Seit 1972
Wirtschaftsrecht, Medienrecht

Seit 1976
Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, insbesondere Vertragsrecht, Baurecht, Erbrecht, Staatshaftungsrecht Versicherungsrecht, gewerblicher Rechtsschutz

Beratung von Privat- Geschäftskunden, Behörden und Versicherungen im allgemeinen Vertragsrecht und Versicherungsrecht

Beratung von Händlern und Zulieferern der Automobilindustrie im Kartellrecht, Markenrecht und Vertragshändlerrecht

Seit 1992
Nebenamtliches Mitglied der Prüfungskommission im Justizministerium des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen für das 2. Juristische Staatsexamen für das gesamte Zivil- und Öffentliche Recht

2002 – 2003
Leiter von Lehrgängen zur Ausbildung von Gerichtsreferendaren im Bezirk des Landgerichts Köln im Zivilrecht

Seit 01.01.2002
Durch eine Gesetzesänderung ist die Einschränkung weggefallen, daß beim Oberlandesgericht zugelassene Anwälte nicht in erstinstanzlichen Verfahren tätig werden dürfen.

Seitdem neben der beratenden Tätigkeit und der Tätigkeit als Anwalt bei den Oberlandesgerichten in Berufungssachen auch gerichtliche Vertretung vor den Gerichten der ersten Instanz

2003
Dozent des Lehrganges für die Ausbildung von Rechtsanwälten zu Fachanwälten für Versicherungsrecht

Seit 01.01.2010
Mitglied des gemeinsamen Prüfungsamts der Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Tätigkeitsschwerpunkte

Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht

Allgemeines und besonderes Vertragsrecht, Baurecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht

Wettbewerbsrecht

Nationales und Internationales Erbrecht

Internationales Zivilrecht, Recht der Europäischen Gemeinschaften, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht

nationale und internationale Schiedsgerichtsverfahren
(als Schiedsrichter oder Anwalt)

Mitgliedschaften International

International Bar Associacion, London

Internationale Handelskammer (ICC), Paris

Deutsch/Spanische Juristenvereinigung

Mitgliedschaften National

Kölner Anwaltverein/Deutscher Anwaltverein

Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein

Deutscher Juristentag e.V.

Sprachen

Englisch, Spanisch, Französisch

Vorträge

Seit 1997
Vorträge an Universitäten in Peru, Chile, Guatemala, Paraguay über das System der Juristenausbildung in Deutschland

April 2011
Vortrag bei der SICA (Secretaría General del Sistema de la Integración Centroamericana), El Salvador, über das System der Exportkreditversicherung (Seguro de créditos a la exportación)

September 2012
Die Exportkreditversicherung im Handel zwischen Deutschland und Lateinamerika